CASTOR.FINANZ.BERATUNG.
-Dipl.Volkswirt-
Bernhard Castor
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Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Policen für Unternehmen. Sie sichern sich damit gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Mitarbeiter bei der Arbeit verursachen. Denn daraus können im schlimmsten Fall existenzbedrohende Forderungen folgen. Die Betriebshaftpflicht prüft die Rechtmäßigkeit solcher Forderung, wehrt sie gegebenenfalls vor Gericht ab oder gleicht berechtigte Schadenersatzansprüche aus.
Die meisten Unternehmen haben deshalb eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Doch was passiert, wenn ich als Subunternehmer einen Schaden verursache – beziehungsweise einer meiner Mitarbeiter?
Zunächst einmal scheint das Subunternehmen in einem solchen Fall auf der sicheren Seite zu sein. Gegenüber dem geschädigten Kunden haftet immer der Hauptauftragnehmer, egal, ob er selbst, einer seiner Mitarbeiter oder eine von ihm beauftragte Firma für den Schaden verantwortlich ist. Im Anschluss an die Schadensregulierung kann es allerdings brenzlig werden für das Subunternehmen. Denn falls es in der Police des Hauptunternehmens nicht ausdrücklich mitversichert ist (was viele vermeiden, weil es natürlich teurer ist) – dann wird der Versicherer das Subunternehmen in Regress nehmen.
Schutz vor einer solchen Konstellation bietet nur eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Experten raten deshalb auch Subunternehmen, dringend zum Abschluss einer solchen Police. Reinhard Richter, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Hamburg nannte das gegenüber der Fachzeitschrift „Pfefferminzia“ eine „Pflichtübung“. Vor allem Klempner- und Installationsbetriebe, Elektriker und das Kfz-Handwerk haben nach seinen Worten ein besonders hohes Risiko, plötzlich mit hohen Schadenssummen konfrontiert zu werden.
Mit einer eigenen Haftpflicht-Police schaffen Betriebe sich außerdem einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Viele Unternehmen sind nämlich inzwischen dazu übergegangen, Aufträge nur noch an solche Subunternehmen zu vergeben, die entsprechend abgesichert sind.
Die Höhe der Deckungssumme hängt von der Art der Aufträge ab. Bei Firmen, die hauptsächlich für Privatkunden tätig sind, reichen in der Regel Versicherungssummen von 4 bis 5 Millionen Euro. Bei gewerblichen Großaufträgen, etwa an Flughäfen oder auf Großbaustellen sollten entsprechend höhere Summen versichert werden, nicht unter 10 Millionen Euro. Policen lassen sich manchmal auch zeitlich befristet oder auftragsbezogen abschließen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Subunternehmen in die Versicherung des Hauptunternehmens mit aufgenommen wird und sich an den dann höheren Beiträgen beteiligt.
Lassen Sie sich informieren, wie Sie möglichen Regressforderungen effektiv begegnen.